Forderung von Alarmanlage Videoüberwachung und Sicherheitstüren
Wien
Einbruchhemmende Wohnungseingangstüren
Der Einbau einer einbruchhemmenden Wohnungseingangstüre wird von der Stadt Wien gefördert.
Die Förderung beträgt maximal 400 Euro je Türflügel.
Sie können die Förderung online beantragen.
Für das Formular benötigen Sie
• Rechnung
• Nachweis der Einhaltung der ÖNORM B 5338 bzw. EN 1627 und der Widerstandsklasse 3 oder 4
• Zustimmung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
• Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
• Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
• Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen den Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Wohnung führen.
• Nutzfläche der Wohnung: mindestens 22 Quadratmeter.
• Das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errichtet.
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingarten-Wohnhäusern und Reihenhäusern, sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.
Für den Einbau einer einbruchhemmenden Wohnungseingangstür mit mindestens Widerstandsklasse 3 gemäß EN 1627 und einer zertifizierten Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion mit Kennzeichnung der Türe (z. B. gemäß ÖNORM B 5338), kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 400 Euro, gewährt werden.
Für genauere informationen über Gültigkeit und Voraussetzungen besuchen sie die
Webseite www.wien.gv.at
Andreas Kögler
Reinprechtsdorferstrasse 15
1050 Wien
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